Psychische
Störungen entstehen als Folge eines missglückten Versuchs,
innerpsychische Konflikte zu bewältigen
Sie sind weder Folge von Charakterschwäche noch genetische
Zwangsläufigkeit
Folgende psychische Störungen werden in meiner Praxis
behandelt:
Jede
Psychotherapie beginnt mit einem Erstgespräch und entweder fünf
probatorischen Sitzungen (Tiefenpsychologisch fundierte
Psychotherapie), oder sieben probatorischen Sitzungen (Analytische
Psychotherapie), in deren Verlauf anamnestische und diagnostische
Daten erhoben werden. Danach wird entschieden, welche
therapeutische Methode zur Anwendung kommt. Diese indikative
Entscheidung wird mit der Patientin oder dem Patienten im Laufe der
probatorischen Sitzungen besprochen.
Diese probatiorischen Sitzungen werden ohne vorherige Beantragung
über die Versicherungskarte von der Krankenkasse erstattet.
Privatpatienten sollten sich vor dem Erstgespräch über ihre
tariflichen Vereinbarungen zur Psychotherapie Erstattung
informieren.
Grundsätzlich gilt:
Die Psychotherapie kann erst nach Genehmigung durch die
Krankenkasse beginnen.