Psychische Störungen entstehen als Folge eines missglückten Versuchs, innerpsychische Konflikte zu bewältigen

Sie sind weder Folge von Charakterschwäche noch genetische Zwangsläufigkeit



Folgende psychische Störungen werden in meiner Praxis behandelt:
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Jede Psychotherapie beginnt mit einem Erstgespräch und entweder fünf probatorischen Sitzungen (Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie), oder sieben probatorischen Sitzungen (Analytische Psychotherapie), in deren Verlauf anamnestische und diagnostische Daten erhoben werden. Danach wird entschieden, welche therapeutische Methode zur Anwendung kommt. Diese indikative Entscheidung wird mit der Patientin oder dem Patienten im Laufe der probatorischen Sitzungen besprochen.
Diese probatiorischen Sitzungen werden ohne vorherige Beantragung über die Versicherungskarte von der Krankenkasse erstattet. Privatpatienten sollten sich vor dem Erstgespräch über ihre tariflichen Vereinbarungen zur Psychotherapie Erstattung informieren.


Grundsätzlich gilt:

Die Psychotherapie kann erst nach Genehmigung durch die Krankenkasse beginnen.